Camerarius an Urban, 15XX

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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 Briefdatum
Camerarius an Urban, 15XX1518 JL

kein passender Brief gefunden

Werksigle OCEp 0341
Zitation Camerarius an Urban, 15XX, bearbeitet von Manuel Huth und Alexander Hubert (19.04.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0341
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae Eobani, 1561
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. T2r-T3r
Zweitdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1583
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck S. 193-195
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Heinrich Urban
Datum
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum o.D.
Unscharfes Datum Beginn 1518
Unscharfes Datum Ende 1540
Sprache Latein
Entstehungsort o.O.
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Literas ad Vitum nostrum scriptas a te nescio quis attulit
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Briefe/Parallelüberlieferung
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand unkorrigiert
Notizen [[Notizen::Dublette; als 0603 noch einmal aufgenommen. Bitte 0603 löschen! (HIWI)

VG (Diskussion) 12:02, 18. Apr. 2023 (CEST) Der am Ende erwähnte "alte Freund" ist wohl C. Insofern ist der Brief nicht in der Erfurter Zeit (sie lernten sich wohl 1518 kennen) entstanden, sondern erst in der Wittenberger, Nürnberger (wobei C. ja nicht in Franken ist) oder gar Tübinger. Ob es sich bei Veit um Unbekannt (Veit) handelt, ist unklar. Oder Veit Dietrich? Aber da bekomme ich den Aufenthalt in Franken nicht unter. Denn C. und Veit scheinen ja vorher am selben Ort gewesen zu sein - bei Dietrich ginge nur 1523/24 in Wittenberg (da müsste man erst den Aufenthalt in Franken ermitteln), oder ab 1535 Nürnberg (aber das ist ja Franken und scheidet daher aus).

An AH: Prüfe mal die Bezüge im ersten Satz des Regests. Im Lateinischen könnte es um 2 Briefe gehen: 1. ad Vitum nostrum, 2. pro benevolentia nostra (letzteren hat C. gelesen, und das könnte die später erwähnte carta imposita sein). Aber ich bin mir da auch nicht sicher.

HIWI (Diskussion) 11:05, 19. Apr. 2023 (CEST) an VG: Es geht um zwei Briefe aber nicht im ersten Satz. "Den Brief an unseren Veit, den du geschrieben hast, hat mir jemand überbracht; ich habe ihn entsprechend meines Wohlwollens, dass ich für ihn (=Veit) empfinde, geöffnet und gelesen und sofort, nachdem ich einen Boten gefunden hatte, an ihn (=Veit) überbringen lassen." Diesem Brief war die carta imposita, also ein (vermutlich unversiegeltes) Beiblatt an JC beigelegt, das JC ebenfalls gelesen hat. Möglicherweise stand da drin, dass JC den Brief an Veit lesen darf/soll. Dass er das getan hat, zeigt gegen Ende der Satz "Habes quod ex Vito quaesiisti expositum a me", JC weiß also, wonach Urban Veit gefragt hat und somit, was der Inhalt des Briefes ist.]]

Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH; Benutzer:HIWI
Gegengelesen von Benutzer:VG
Datumsstempel 19.04.2023
Werksigle OCEp 0341
Zitation Camerarius an Urban, 15XX, bearbeitet von Manuel Huth und Alexander Hubert (19.04.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0341
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae Eobani, 1561
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. T2r-T3r
Zweitdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1583
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck S. 193-195
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Heinrich Urban
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum o.D.
Unscharfes Datum Beginn 1518
Unscharfes Datum Ende 1540
Sprache Latein
Entstehungsort o.O.
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Literas ad Vitum nostrum scriptas a te nescio quis attulit
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Briefe/Parallelüberlieferung
Datumsstempel 19.04.2023


Regest

Jemand habe Camerarius Urbans Brief an Veit überbracht, der ihn gelesen und direkt an Veit weitergeschickt habe. Der sei nämlich schon drei Monate in Franken. Denn wenn auch Camerarius ihn gerne bei sich gehabt habe, habe er doch gesehen, dass es Veit nicht wohl bekommen sei, sich solange bei Camerarius zu verstecken, und habe ihn in die Schule geschickt (ad gerendum munus scholasticum), mit der Einladung freilich, jederzeit zu Camerarius zurückzukommen.
Deshalb habe er auch Urbans Brief gerne weitergeleitet, damit Veit, sollte er gegen seinen Willen in Franken bleiben, zwei mögliche Auswege habe. Um Urban mitzuteilen, was seinem Brief geschehen sei, habe Camerarius beschlossen, ihm zu schreiben. Da Urban sich aber in einem beigelegten Brief auch nach Camerarius erkundet habe, halte er es für angemessen, auch von sich selbst zu berichten. Urban solle aber wissen, dass bei ihm alles beim Alten sei. Der einzige Trost in diesen schlimmen und traurigen Zeiten sei seine eigene Unschuld in diesen Dingen, sodass er die Lage mit Gottes Hilfe so ertragen werde, wie es angemessen sei für Leute mit reinem Gewissen. Indessen quälten ihn die gegenwärtigen Ereignisse weniger als die Furcht vor den zukünftigen, vor allem derer, die den Staat angehen, die allerdings ja auch immer das Private beeinflussen.
Lebwohl.

(Alexander Hubert)

Literatur

Zu Urban siehe Oergel 1892, 114-116