Hessus an Camerarius, 01./02.1534
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 0107 |
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Zitation | Hessus an Camerarius, 01./02.1534, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (17.03.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0107 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, De Helio Eobano Hesso, 1553 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. L2v-L3r |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Helius Eobanus Hessus |
Empfänger | Joachim Camerarius I. |
Datum | |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | ermitteltes Datum: 01./02.1534 (im Druck o.D.); s. Hinweise zur Datierung |
Unscharfes Datum Beginn | 1534-03-23 |
Unscharfes Datum Ende | 1534-05-07 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Erfurt |
Zielort | Nürnberg |
Gedicht? | nein |
Incipit | Facile credo mi Ioachime non posse te irasci mihi |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Biographisches (Stellenangebote und Berufungen); Büchersendung |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | [[Notizen::Problem: Vermutlich nach Hessus an Camerarius, 15.03.1534
VG, 30.11.22: nicht zwangsläufig. Ich habe versucht, das in den Vorbemerkungen zu begründen. Sind diese verständlich?]] |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH; Benutzer:VG |
Gegengelesen von | |
Datumsstempel | 17.03.2023 |
Werksigle | OCEp 0107 |
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Zitation | Hessus an Camerarius, 01./02.1534, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (17.03.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0107 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, De Helio Eobano Hesso, 1553 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. L2v-L3r |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Helius Eobanus Hessus |
Empfänger | Joachim Camerarius I. |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | ermitteltes Datum: 01./02.1534 (im Druck o.D.); s. Hinweise zur Datierung |
Unscharfes Datum Beginn | 1534-03-23 |
Unscharfes Datum Ende | 1534-05-07 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Erfurt |
Zielort | Nürnberg |
Gedicht? | nein |
Incipit | Facile credo mi Ioachime non posse te irasci mihi |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Biographisches (Stellenangebote und Berufungen); Büchersendung |
Datumsstempel | 17.03.2023 |
Entstehungs- und Zielort ermittelt.
Inhaltsverzeichnis
Hinweise zur Datierung / Vorbemerkung zum Regest
- Anfang 1534 war Camerarius die Stelle des Ende 1533 verstorbenen Ratsschreibers Georg Hoppel angeboten worden, vgl. Heerwagen 1868, S. 17 und Krause 1879, Bd. 2, S. 172-173. Aus MBW 1406, 1410 und 1423 ergibt sich, dass das Thema von Januar bis mindestens März virulent war. also Ende März 1534 oder noch später, jedenfalls aber vor OCEp 0108, worin H. zu C.' Absage der Ratsschreiberstelle beglückwünscht.
- Den clipeus hatte C. bereits in OCEp 0177 angefragt. Hessus hat ihn allerdings lange nicht gefunden; erst in OCEp 0105 lag er wieder vor. Dort kündigt er auch an, den clipeus an C. zu schicken, was hier aufgegriffen wird. Auch berichtet er dort von der Fertigstellung der Colluthus-Übersetzung, die er hier an C. schickt.
- Ein weiterer Hinweis für die Einordnung dieses Briefes hinter OCEp 0105 ist die dort erfolgte Entschuldigung für langes Schweigen, auf die H. hier im Einleitungssatz nochmals eingeht.
- Somit ergibt sich eine Datierung zwischen OCEp 0105 und OCEp 0108, also zwischen Ende März und Anfang Mai 1534. OCEp 0106 ist später entstanden, da sich der Colluthus dort schon bei C. befindet.
Regest
Hessus wolle gern glauben, dass Camerarius ihm nicht böse sein könne, auch wenn er erst so spät geantwortet hatte. Es freue ihn, dass Camerarius sein letzter Brief gefallen habe.
Entschuldigung für die Kürze dieses Briefes.
Hessus rate Camerarius davon ab, die ihm in Nürnberg angebotene Stelle (eines Ratsschreibers) anzunehmen (s. Anm.).
Er habe sich sehr darüber gefreut, dass Camerarius seine Fragen beantwortet habe, und noch viel mehr darüber, dass Camerarius ihn gebeten habe, ihm das Büchlein (unklar) zu schicken. Es sei anbei. Camerarius möge es baldmöglichst zurückschicken. Es sei nämlich eine prima foetura (s. Anm.) und er habe keine weitere Abschrift. Außerdem glaube er, dass die (anderen) Abschriften fehlerhaft seien. Camerarius möge daher bitte auch hier so handeln, wie er es so oft getan habe, und ganz offen mit Hessus über seine Schriften diskutieren.
Wie von Camerarius gefordert, schicke er ihm anstatt des clipeus (s. Anm.) den Colluthus. Camerarius möge ihn baldmöglichst gut gepflegt zurückschicken. Er werde sich bemühen, den clipeus baldmöglichst zu schicken. So lange Camerarius gesund sei, seien Hessus' Werke nicht in Gefahr (s. Anm.).
Grüße an Michael (Roting), (Johann) Mylius, (Lazarus) Spengler und die anderen Freunde.
Lebewohl.
(Manuel Huth)
Anmerkungen
- "Hessus rate Camerarius davon ab, die ihm in Nürnberg angebotene Stelle (eines Ratsschreibers) anzunehmen": Der ganze Abschnitt ist übersetzt bei Krause 1879, Bd. 2, S. 172-173.
- "prima foetura": Gemeint ist wohl die direkte Abschrift von einem Original.
- "anstatt des clipeus": Gemeint ist die von Hessus ins Lateinische übertragene Beschreibung des Schildes von Achill; vgl. OCEp 0177 sowie OCEp 0105.
- "So lange Camerarius gesund sei, seien Hessus' Werke nicht in Gefahr": Vermutlich bezieht sich Hessus auf die Tatsache, dass Camerarius seine Werke Korrektur las.
Literatur und weiterführende Links
- Heerwagen 1868, S. 17 (Teilübersetzung und Datierung)
- Krause 1879, Bd. 2, S. 172-173 (Teilübersetzung)