Camerarius an Stiebar, 17.08.1540: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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* Einige weitere Briefe handeln von Grundstückskäufen, vgl. hierzu das Schlagwort "[[Biographisches (Finanzielles)]]".
 
* Einige weitere Briefe handeln von Grundstückskäufen, vgl. hierzu das Schlagwort "[[Biographisches (Finanzielles)]]".
* "(Philipp Melanchthon) sei zwar genesen": Im Brief steht lediglich "summus noster". Melanchthon war im Jahr 1540 tödlich erkrankt (vgl. [https://www.hadw-bw.de/forschung/forschungsstelle/melanchthon-briefwechsel-mbw/mbw-regest?rn=1 MBW], Nr. 2450 und 2464a.1).
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* "(Philipp Melanchthon) sei zwar genesen": Im Brief steht lediglich "summus noster". Melanchthon war im Jahr 1540 lebensgefährlich erkrankt (vgl. [https://www.hadw-bw.de/forschung/forschungsstelle/melanchthon-briefwechsel-mbw/mbw-regest?rn=1 MBW], Nr. 2450 und 2464a.1).
 
* "Wegen des Briefes habe Camerarius Stiebar schon seine Meinung (…)": In diesem Absatz geht es mutmaßlich um den Verlust eines Gegenstandes, den Stiebar entgegengenommen hatte. Stiebar schien deswegen erwogen zu haben, einen Brief an einen Senat (wohl Stadtrat) einer Stadt zu schicken. Die genauen Umstände lassen sich nicht mehr rekonstruieren.
 
* "Wegen des Briefes habe Camerarius Stiebar schon seine Meinung (…)": In diesem Absatz geht es mutmaßlich um den Verlust eines Gegenstandes, den Stiebar entgegengenommen hatte. Stiebar schien deswegen erwogen zu haben, einen Brief an einen Senat (wohl Stadtrat) einer Stadt zu schicken. Die genauen Umstände lassen sich nicht mehr rekonstruieren.
* Das mitgeschickte Buch kann die Thukydidesausgabe sein, die ja auch in [[Camerarius an Stiebar, 07.03.1540]] angekündigt wurde.
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* Das mitgeschickte Buch kann die Thukydidesausgabe oder die [[Cicero, Opera, 1540|Ciceroausgabe]] sein, die ja beide in [[Camerarius an Stiebar, 07.03.1540]] angekündigt wurden.

Version vom 4. August 2022, 09:22 Uhr



Chronologisch vorhergehende Briefe
Briefe mit demselben Datum
Chronologisch folgende Briefe
 Briefdatum
Camerarius an Stiebar, 19.07.154019 Juli 1540 JL
Camerarius an Stiebar, 10.06.154010 Juni 1540 JL
Camerarius an Stiebar, 04.05.15404 Mai 1540 JL
 Briefdatum
Camerarius an Stiebar, 17.08.154017 August 1540 JL
 Briefdatum
Camerarius an Stiebar, 28.09.154028 September 1540 JL
Camerarius an Stiebar, 28.09.154128 September 1541 JL
Camerarius an Stiebar, 03.1543März 1543 JL
Werksigle OCEp 1021
Zitation Camerarius an Stiebar, 17.08.1540, bearbeitet von Manuel Huth (04.08.2022), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1021
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 164-166
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Daniel Stiebar von Rabeneck
Datum 1540/08/17
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum 16. Cal. Septembr.
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Tübingen
Zielort Nürnberg
Gedicht? nein
Incipit Optarim meas literas tibi reditas fuisse
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Balneologie / Thermenbesuch; Biographisches (Krankheit); Biographisches (Finanzielles)
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen Orte unsicher;

Unsicher auch: "Wenn Stiebar also einen Brief an den Schwager des Camerarius ..." Der lange vorletzte Abschnitt über Brief und Transportgut ist schwer verständlich (Was aber auch am Brief selbst liegt)

VG, 14.7.22: Die Datierung 17.07. war offensichtlich falsch, daher habe ich das verschoben. Entstehung in Tübingen ergibt sich aus der Erwähnung des Sohnes Philipp.

Der im 1. Absatz erwähnte Brief soll laut TW OCEp 1018 sein --> überprüfen! Es kann nicht der letzte gewesen sein, falls die Datierung der beiden dazwischenliegenden korrekt ist.

Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH
Gegengelesen von Benutzer:HIWI4; Benutzer:VG
Datumsstempel 4.08.2022
Werksigle OCEp 1021
Zitation Camerarius an Stiebar, 17.08.1540, bearbeitet von Manuel Huth (04.08.2022), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1021
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 164-166
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Daniel Stiebar von Rabeneck
Datum 1540/08/17
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum 16. Cal. Septembr.
Sprache Latein
Entstehungsort Tübingen
Zielort Nürnberg
Gedicht? nein
Incipit Optarim meas literas tibi reditas fuisse
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Balneologie / Thermenbesuch; Biographisches (Krankheit); Biographisches (Finanzielles)
Datumsstempel 4.08.2022


Zielort mutmaßlich. Entstehungsort erschlossen.

Regest

Hätte Stiebar doch den (letzten) Brief des Camerarius vor seiner Abreise zu seinem vicinus (Unbekannt; vielleicht ein in der Nähe lebender Bekannter) erhalten. Aber in der Zwischenzeit dürfte der Brief zusammen mit dem (mitgeschickten) Buch (möglicherweise Thukydides, Historiae, 1540) angekommen sein.

Wie Camerarius bereits in diesem Brief geschrieben hatte, denke er noch über den Erwerb (eines bestimmten Grundstückes; s. Anm.) nach, habe es aber nicht eilig mit dem Entschluss, zumal sich eine weitere Gelegenheit ergeben habe. Stiebar möge Camerarius mitteilen, was von den Versprechungen jenes Mannes (wohl des Verkäufers?) zu halten sei und ob er sich etwas davon erhoffen dürfe.

Stiebar habe dunkel angedeutet, ihm sei etwas recht Schlimmes widerfahren. Auch Camerarius wolle mit ihm darüber und über andere Dinge wenigstens ein paar Worte austauschen. Stiebar möge (in der Zwischenzeit) an folgendes Zitat denken: "Wer für sich selbst nicht weise ist, ist vergebens weise." (Cic. off. 3,62) Aus der Tatsache, dass sich Stiebar wegen Camerarius Sorgen mache, könne man seine tief empfundene Freundschaft für Camerarius erkennen. Ihm gehe es körperlich gut, aber seelisch leide er. Die Thermen habe er nicht so nutzen können, wie er es wollte, aber seine Erwartungen seien erfüllt worden. Seine privaten Sorgen ließen ihn manchmal gewisse öffentliche abscheuliche Übel vergessen, die durch die Schuld einiger (nicht genannter) Leute verursacht wurden. Camerarius wage es nicht, darüber in einem Brief zu schreiben. Niemals zuvor habe er solche Ängste durchlitten, wie er es zur Zeit tue.

(Philipp Melanchthon) sei zwar genesen (s. Anm.), aber doch so, dass er weder damit rechne noch besonders wünsche, noch weiter zu leben, wie Camerarius höre. Denn er habe seit diesem Krankheitsfall keinen Brief mehr von (Melanchthon) erhalten.

Sein Sohn Philipp habe unter einer schweren Krankheit gelitten, aber genese durch Gottes Gnade.

Mit seiner Erlaubnis werde seine Frau (Anna) vermutlich innerhalb von zehn Tagen in Nürnberg ankommen und anschließend nach Bamberg weiterreisen. Wenn Stiebar also einen Brief an den Schwager des Camerarius (es ist unklar, welcher der beiden Schwager gemeint ist) senden wolle, könne er ihn ihnen übergeben.

Er komme nun zu den Punkten, deretwegen der Bote hierher (nach Tübingen) geschickt worden sei. Der Bursche (Unbekannt) Stiebars werde bei Camerarius bleiben, weil dieser es wünsche und weil Camerarius dies dem Onkel des Jungen schulde. Zwar habe Camerarius bereits – angesichts seiner finanziellen Situation – fast schon zu viele Diener, aber er werde diesen bei sich behalten, zumal er bald einen anderen entlassen wolle.

Wegen des Briefes (unklar; De literis) habe Camerarius Stiebar schon seine Meinung und auch die Meinung derjenigen kundgetan, die in dieser Sache über Einfluss verfügten (s. Anm.). Sie seien nämlich der Meinung, dass Stiebar auf diese Weise sein Ziel nicht erreichen werde, denn falls er dem Senat (wohl Stadtrat) schreibe, werde das für einige vielleicht lächerlich wirken. Auch wenn es Camerarius schwerfalle, etwas zu bezeugen, von dem er nicht wisse, dass es tatsächlich geschehen sei, werde er Stiebar unterstützen, denn er sei überzeugt, dass dies (was Stiebar sage) wahr sei, da er Stiebar glaube, dass er das Transportgut (unklar; haec) erhalten habe, und da er wisse, dass Stiebar auch schon viel wertvollere Dinge erhalten habe. Deshalb habe Camerarius den Brief (Stiebars an den Senat?) noch bei sich behalten, während Stiebar noch überlegte (was zu tun sei). Aber Camerarius fürchte, dass auf diese Weise ihr Freund (Unbekannt; vielleicht der Überbringer des Transportgutes?) entweder gegen seine eigenen Leute oder gegen die Freunde Stiebars unterstützt werde, also gegen diejenigen, durch die man ihn zu unterstützen suche.

Was Stiebar über den Nachfolger (Konrad III. von Bibra) des Fürst-(bischofs) (Konrad II. von Thüngen) schreibe, habe Camerarius schon gehört. Aber es heiße, dass auch der Nachfolger der Bildung nicht abgeneigt sei und gelehrte Männer schätze. Aber Camerarius wisse nicht, wie weit man diesem Gerede glauben könne.

Es folgt eine wortreiche Zeitenklage und ein Aufruf zur Frömmigkeit.

Grüße an (Lorenz) Fries. Lebewohl.

(Manuel Huth)

Anmerkungen

  • Einige weitere Briefe handeln von Grundstückskäufen, vgl. hierzu das Schlagwort "Biographisches (Finanzielles)".
  • "(Philipp Melanchthon) sei zwar genesen": Im Brief steht lediglich "summus noster". Melanchthon war im Jahr 1540 lebensgefährlich erkrankt (vgl. MBW, Nr. 2450 und 2464a.1).
  • "Wegen des Briefes habe Camerarius Stiebar schon seine Meinung (…)": In diesem Absatz geht es mutmaßlich um den Verlust eines Gegenstandes, den Stiebar entgegengenommen hatte. Stiebar schien deswegen erwogen zu haben, einen Brief an einen Senat (wohl Stadtrat) einer Stadt zu schicken. Die genauen Umstände lassen sich nicht mehr rekonstruieren.
  • Das mitgeschickte Buch kann die Thukydidesausgabe oder die Ciceroausgabe sein, die ja beide in Camerarius an Stiebar, 07.03.1540 angekündigt wurden.