Camerarius an Opsopoeus, 1535: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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|Bemerkungen zum Datum=o.D. Camerarius spricht davon, er habe Opsopoeus die angeforderten Verse für sein Werk ''De arte bibendi'' zugesandt. Da der Widmungsbrief des Opsopoeus zu diesem Gedicht auf den Januar 1536 datiert, ist eine Absendung des vorliegenden Briefes am Ende des Jahres 1535 wahrscheinlich.
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|Bemerkungen zum Datum=o.D.; Camerarius spricht davon, er habe Opsopoeus die angeforderten Verse für sein Werk ''De arte bibendi'' zugesandt. Da der Widmungsbrief des Opsopoeus zu diesem Gedicht auf den Januar 1536 datiert, ist eine Absendung des vorliegenden Briefes am Ende des Jahres 1535 wahrscheinlich (bestätigt von Torsten Woitkowitz).
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|UnscharfesBriefDatumBeginn=1535/12/01
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|UnscharfesBriefDatumEnde=1535/12/31
 
|Sprache=Latein
 
|Sprache=Latein
|Entstehungsort=o.O.
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|Entstehungsort=Tübingen
|Zielort=o.O.
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|Zielort=Ansbach
 
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|Gedicht_jn=nein
 
|Incipit=Si igitur ita fert animus, neque audire vis amicum consulentem fideliter
 
|Incipit=Si igitur ita fert animus, neque audire vis amicum consulentem fideliter
|Register=Poetik
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|Register=Poetik;Briefe/Parallelüberlieferung
 
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|Handschrift=nicht gesehen
 
|Handschrift=nicht gesehen
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|Bearbeiter=JS
 
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Entstehungs- und Zielort: Vorschlag Torsten Woitkowitz.
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Wenn Opsopoeus es so wolle und nicht auf den Rat des Freundes höre, dann solle er so handeln, wie er es für richtig halte. Es geschehe auf seine Gefahr. Camerarius wolle ihn nicht mehr zurückhalten. Er solle jedoch bedenken, was der schreckliche Krieg alles mit sich bringe.
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Wenn Opsopoeus es so wolle und nicht auf den Rat des Freundes höre, dann solle er so handeln, wie er es für richtig halte. Es geschehe auf seine Gefahr. Camerarius wolle ihn nicht mehr zurückhalten. Er solle jedoch bedenken, was der schreckliche Krieg alles mit sich bringe (Anm. 1).
  
Opsopoeus' Brief habe Camerarius zu spät erhalten. Er sei von Opsopoeus auf den 3. April datiert, Camerarius habe ihn jedoch erst am 13. Juni erhalten. Camerarius äußert seine Betroffenheit über den Tod des Vaters des Kanzlisten. Dieser werde jedoch den Verlust aufgrund seiner Weisheit verarbeiten können. Opsopoeus solle ihm einen Gruß ausrichten.
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Opsopoeus' Brief habe Camerarius zu spät erhalten. Er sei von Opsopoeus auf den 3. April datiert, Camerarius habe ihn jedoch erst am 13. Juni erhalten. Camerarius äußert seine Betroffenheit über den Tod des Vaters des Kanzlisten (Anm. 2). Dieser werde jedoch den Verlust aufgrund seiner Weisheit verarbeiten können. Opsopoeus solle ihm einen Gruß ausrichten.
  
 
Was seine [[Erwähntes Werk::Opsopoeus, Ἡλιοδώρου Αἰθιοπικῆς ἱστορίας βιβλία δέκα, 1534|Heliodor-Ausgabe]] anbelange, wolle Camerarius Opsopoeus beglückwünschen. Gegenwärtig sei Camerarius jedoch von fremden und eigenen Angelegenheiten gänzlich in Beschlag genommen. Camerarius wünsche, er könnte mit dem Adressaten und dem Kanzlisten sich darüber unterhalten, worum es sich dabei handle; darüber zu schreiben sei zu unsicher.
 
Was seine [[Erwähntes Werk::Opsopoeus, Ἡλιοδώρου Αἰθιοπικῆς ἱστορίας βιβλία δέκα, 1534|Heliodor-Ausgabe]] anbelange, wolle Camerarius Opsopoeus beglückwünschen. Gegenwärtig sei Camerarius jedoch von fremden und eigenen Angelegenheiten gänzlich in Beschlag genommen. Camerarius wünsche, er könnte mit dem Adressaten und dem Kanzlisten sich darüber unterhalten, worum es sich dabei handle; darüber zu schreiben sei zu unsicher.
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Camerarius habe einen Aufenthalt in einem nahegelegenen Heilbad hinter sich. Dies sei keine natürliche, sondern eine beheizte Quelle. Das Bad habe zwar beträchtliche Erwartungen geweckt, jedoch keine spürbare Hilfe gebracht.
 
Camerarius habe einen Aufenthalt in einem nahegelegenen Heilbad hinter sich. Dies sei keine natürliche, sondern eine beheizte Quelle. Das Bad habe zwar beträchtliche Erwartungen geweckt, jedoch keine spürbare Hilfe gebracht.
  
Die Verse, um die Opsopoeus gebeten habe, habe Camerarius ihm zugesandt. (Hiermit sind das [[Erwähntes Werk::Camerarius, Lectori. Hoc viso Ebrietas (Inc.), 1536|lateinische]] und das [[Erwähntes Werk::Camerarius, Idem (sc. lectori). Θαρσεῖθ' ὅσσ' ἀγαθῶν (Inc.), 1536|griechische Epigramm]] gemeint, die seit dem Erstdruck als Paratexte des Gedichts ''De arte bibendi libri tres'' abgedruckt werden.) Mit ihnen werde Opsopoeus sein Büchlein jedoch nur verunstalten. Mit seinem Werk werde Opsopoeus allerdings nur schwer den Leser von seiner Nüchternheit überzeugen können (''Quem si emiseris, non persuadebis facile omnibus id, quod scribis, de sobrietate tua''). Auch die Aussage [[Beeinflusser::Catull]]s sei nicht ernstzunehmen, wonach der Dichter selbst integer sein müsse, seine Verse hingegen nicht (Catull ''c''. 16, 5-6, in Camerarius' Wortlaut: ''castum esse decet pium poetam ipsum, versiculos nihil necesse est''). Hierzu fügt er ein weiteres Zitat [[Beeinflusser::Ovid]]s hinzu, das die Dichterkonzeption Catulls untermauert, indem es ebenso den Unterschied zwischen Leben und Werk eines Dichters herausstreicht (''trist''. 2, 253, in Camerarius' Wortlaut: ''crede mihi, distant mores a carmine nostri''). Gegen diese Äußerungen gibt Camerarius zu bedenken, dass in der Allgemeinheit davon ausgegangen werde, dass die innere Haltung mit der sprachlichen Äußerung übereinstimme (''Cum oratione enim sententiam animi congruere existimatur''). Aber, wie Camerarius bemerke, kümmere sich Opsopoeus nicht um die Meinung des Volkes (''Sed vulgus, ut intelligo, non curas.''). Nun habe er erreicht, was er gewollt habe (''Habes igitur quod petiisti'').
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Die Verse, um die Opsopoeus gebeten habe, habe Camerarius ihm zugesandt (Anm. 3). Mit ihnen werde Opsopoeus sein Büchlein jedoch nur verunstalten. Mit seinem Werk werde Opsopoeus allerdings nur schwer den Leser von seiner Nüchternheit überzeugen können (''Quem si emiseris, non persuadebis facile omnibus id, quod scribis, de sobrietate tua''). Auch die Aussage [[Beeinflusser::Catull]]s sei nicht ernstzunehmen, wonach der Dichter selbst integer sein müsse, seine Verse hingegen nicht (Catull c. 16, 5-6, in Camerarius' Wortlaut: ''castum esse decet pium poetam ipsum, versiculos nihil necesse est''). Hierzu fügt er ein weiteres Zitat [[Beeinflusser::Ovid]]s, das die Dichterkonzeption Catulls untermauert, indem es ebenso den Unterschied zwischen Leben und Werk eines Dichters herausstreicht (trist. 2, 253, in Camerarius' Wortlaut: ''crede mihi, distant mores a carmine nostri''). Gegen diese Äußerungen gibt Camerarius zu bedenken, dass in der Allgemeinheit davon ausgegangen werde, dass die innere Haltung mit der sprachlichen Äußerung übereinstimme (''Cum oratione enim sententiam animi congruere existimatur''). Aber, wie Camerarius bemerke, kümmere sich Opsopoeus nicht um die Meinung des Volkes (''Sed vulgus, ut intelligo, non curas.''). Nun habe er erreicht, was er gewollt habe (''Habes igitur quod petiisti'').
  
 
(Jochen Schultheiß)
 
(Jochen Schultheiß)
  
 
=== Anmerkungen ===
 
=== Anmerkungen ===
* Um welchen Sachverhalt es zu Gedichtbeginn geht, ist heute nicht mehr zu erschließen. Möglicherweise geht es hier schon um die Publikation von ''De arte bibendi'', vor deren Konsequenzen Camerarius Opsopoeus warnt.
 
 
* In der Ausgabe von 1595 ist der Adressat nicht genannt und der Brief wurde gegenüber der Ausgabe von 1568 verändert abgedruckt.
 
* In der Ausgabe von 1595 ist der Adressat nicht genannt und der Brief wurde gegenüber der Ausgabe von 1568 verändert abgedruckt.
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* Anm. 1: Um welchen Sachverhalt es zu Gedichtbeginn geht, ist heute nicht mehr zu erschließen. Möglicherweise geht es hier schon um die Publikation von "De arte bibendi", vor deren Konsequenzen Camerarius Opsopoeus warnt.
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* Anm. 2: Mit dem Kanzlisten ist hier möglicherweise [[Erwähnte Person::Sebastian Heller]] gemeint, seit 1533 Kanzler Markgraf Georgs von Brandenburg-Ansbach (Hinweis Torsten Woitkowitz).
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* Anm. 3: Hiermit sind das [[Erwähntes Werk::Camerarius, Lectori. Hoc viso Ebrietas (Inc.), 1536|lateinische]] und das [[Erwähntes Werk::Camerarius, Idem (sc. lectori). Θαρσεῖθ' ὅσσ' ἀγαθῶν (Inc.), 1536|griechische Epigramm]] gemeint, die seit dem Erstdruck als Paratexte des Gedichts "De arte bibendi libri tres" abgedruckt werden. In Camerarius' Briefwechsel ist noch ein [[Camerarius, Εἰς τὸ αὐτό (sc. libellum Vinc. Opsopoei), 1568|weiteres griechisches Begleitepigramm]] zu Opsopoeus' Werk über die "Kunst des Trinkens" überliefert. Bei diesem ist es jedoch nicht zu einer Publikation gekommen.
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===Forschungsliteratur===
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*[[Fontaine 2020]], S. XVII-XIX zum Briefwechsel zwischen Camerarius und Opsopoeus bezüglich der "Ars bibendi".

Version vom 25. November 2020, 08:12 Uhr



Chronologisch vorhergehende Briefe
Briefe mit demselben Datum
Chronologisch folgende Briefe
 Briefdatum
Camerarius an Opsopoeus, 30.04.153130 April 1531 JL
Camerarius an Opsopoeus, 05.01.15275 Januar 1527 JL
Camerarius an Opsopoeus, 27.03.15XX1527 JL
 Briefdatum
Camerarius an Opsopoeus, 15351535 JL

kein passender Brief gefunden

Werksigle OCEp 0447
Zitation Camerarius an Opsopoeus, 1535, bearbeitet von Jochen Schultheiß (25.11.2020), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0447
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae doctorum, 1568
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. S8v-T1v
Zweitdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck S. 317-318
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Vincentius Opsopoeus
Datum 1535
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum o.D.; Camerarius spricht davon, er habe Opsopoeus die angeforderten Verse für sein Werk De arte bibendi zugesandt. Da der Widmungsbrief des Opsopoeus zu diesem Gedicht auf den Januar 1536 datiert, ist eine Absendung des vorliegenden Briefes am Ende des Jahres 1535 wahrscheinlich (bestätigt von Torsten Woitkowitz).
Unscharfes Datum Beginn 1535/12/01
Unscharfes Datum Ende 1535/12/31
Sprache Latein
Entstehungsort Tübingen
Zielort Ansbach
Gedicht? nein
Incipit Si igitur ita fert animus, neque audire vis amicum consulentem fideliter
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Poetik; Briefe/Parallelüberlieferung
Handschrift nicht gesehen
Bearbeitungsstand validiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:JS
Gegengelesen von Benutzer:US
Datumsstempel 25.11.2020
Werksigle OCEp 0447
Zitation Camerarius an Opsopoeus, 1535, bearbeitet von Jochen Schultheiß (25.11.2020), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0447
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae doctorum, 1568
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. S8v-T1v
Zweitdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck S. 317-318
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Vincentius Opsopoeus
Datum 1535
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum o.D.; Camerarius spricht davon, er habe Opsopoeus die angeforderten Verse für sein Werk De arte bibendi zugesandt. Da der Widmungsbrief des Opsopoeus zu diesem Gedicht auf den Januar 1536 datiert, ist eine Absendung des vorliegenden Briefes am Ende des Jahres 1535 wahrscheinlich (bestätigt von Torsten Woitkowitz).
Unscharfes Datum Beginn 1535/12/01
Unscharfes Datum Ende 1535/12/31
Sprache Latein
Entstehungsort Tübingen
Zielort Ansbach
Gedicht? nein
Incipit Si igitur ita fert animus, neque audire vis amicum consulentem fideliter
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Poetik; Briefe/Parallelüberlieferung
Datumsstempel 25.11.2020


Entstehungs- und Zielort: Vorschlag Torsten Woitkowitz.


Regest

Wenn Opsopoeus es so wolle und nicht auf den Rat des Freundes höre, dann solle er so handeln, wie er es für richtig halte. Es geschehe auf seine Gefahr. Camerarius wolle ihn nicht mehr zurückhalten. Er solle jedoch bedenken, was der schreckliche Krieg alles mit sich bringe (Anm. 1).

Opsopoeus' Brief habe Camerarius zu spät erhalten. Er sei von Opsopoeus auf den 3. April datiert, Camerarius habe ihn jedoch erst am 13. Juni erhalten. Camerarius äußert seine Betroffenheit über den Tod des Vaters des Kanzlisten (Anm. 2). Dieser werde jedoch den Verlust aufgrund seiner Weisheit verarbeiten können. Opsopoeus solle ihm einen Gruß ausrichten.

Was seine Heliodor-Ausgabe anbelange, wolle Camerarius Opsopoeus beglückwünschen. Gegenwärtig sei Camerarius jedoch von fremden und eigenen Angelegenheiten gänzlich in Beschlag genommen. Camerarius wünsche, er könnte mit dem Adressaten und dem Kanzlisten sich darüber unterhalten, worum es sich dabei handle; darüber zu schreiben sei zu unsicher.

Camerarius habe einen Aufenthalt in einem nahegelegenen Heilbad hinter sich. Dies sei keine natürliche, sondern eine beheizte Quelle. Das Bad habe zwar beträchtliche Erwartungen geweckt, jedoch keine spürbare Hilfe gebracht.

Die Verse, um die Opsopoeus gebeten habe, habe Camerarius ihm zugesandt (Anm. 3). Mit ihnen werde Opsopoeus sein Büchlein jedoch nur verunstalten. Mit seinem Werk werde Opsopoeus allerdings nur schwer den Leser von seiner Nüchternheit überzeugen können (Quem si emiseris, non persuadebis facile omnibus id, quod scribis, de sobrietate tua). Auch die Aussage Catulls sei nicht ernstzunehmen, wonach der Dichter selbst integer sein müsse, seine Verse hingegen nicht (Catull c. 16, 5-6, in Camerarius' Wortlaut: castum esse decet pium poetam ipsum, versiculos nihil necesse est). Hierzu fügt er ein weiteres Zitat Ovids, das die Dichterkonzeption Catulls untermauert, indem es ebenso den Unterschied zwischen Leben und Werk eines Dichters herausstreicht (trist. 2, 253, in Camerarius' Wortlaut: crede mihi, distant mores a carmine nostri). Gegen diese Äußerungen gibt Camerarius zu bedenken, dass in der Allgemeinheit davon ausgegangen werde, dass die innere Haltung mit der sprachlichen Äußerung übereinstimme (Cum oratione enim sententiam animi congruere existimatur). Aber, wie Camerarius bemerke, kümmere sich Opsopoeus nicht um die Meinung des Volkes (Sed vulgus, ut intelligo, non curas.). Nun habe er erreicht, was er gewollt habe (Habes igitur quod petiisti).

(Jochen Schultheiß)

Anmerkungen

  • In der Ausgabe von 1595 ist der Adressat nicht genannt und der Brief wurde gegenüber der Ausgabe von 1568 verändert abgedruckt.
  • Anm. 1: Um welchen Sachverhalt es zu Gedichtbeginn geht, ist heute nicht mehr zu erschließen. Möglicherweise geht es hier schon um die Publikation von "De arte bibendi", vor deren Konsequenzen Camerarius Opsopoeus warnt.
  • Anm. 2: Mit dem Kanzlisten ist hier möglicherweise Sebastian Heller gemeint, seit 1533 Kanzler Markgraf Georgs von Brandenburg-Ansbach (Hinweis Torsten Woitkowitz).
  • Anm. 3: Hiermit sind das lateinische und das griechische Epigramm gemeint, die seit dem Erstdruck als Paratexte des Gedichts "De arte bibendi libri tres" abgedruckt werden. In Camerarius' Briefwechsel ist noch ein weiteres griechisches Begleitepigramm zu Opsopoeus' Werk über die "Kunst des Trinkens" überliefert. Bei diesem ist es jedoch nicht zu einer Publikation gekommen.

Forschungsliteratur

  • Fontaine 2020, S. XVII-XIX zum Briefwechsel zwischen Camerarius und Opsopoeus bezüglich der "Ars bibendi".