Camerarius an Baumgartner d.Ä., 08.02.1558?

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Werksigle OCEp 0689
Zitation Camerarius an Baumgartner d.Ä., 08.02.1558?, bearbeitet von Manuel Huth (09.06.2022), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0689
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1583
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 280
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Hieronymus Baumgartner d.Ä.
Datum 1558-02-08
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum Jahr mutmaßlich (im Druck: 6. Id. Febr. (o.J.); s. Hinweise zur Datierung
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort Nürnberg
Gedicht? nein
Incipit Et scribendum ad te erat, et quid scriberem habebam
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Biographisches (Familie)
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen MH: nachprüfen, ob die griechische Passage über den Freier zum Teil ein Zitat ist
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH
Gegengelesen von
Datumsstempel 9.06.2022
Werksigle OCEp 0689
Zitation Camerarius an Baumgartner d.Ä., 08.02.1558?, bearbeitet von Manuel Huth (09.06.2022), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0689
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1583
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 280
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Hieronymus Baumgartner d.Ä.
Datum 1558-02-08
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum Jahr mutmaßlich (im Druck: 6. Id. Febr. (o.J.); s. Hinweise zur Datierung
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort Nürnberg
Gedicht? nein
Incipit Et scribendum ad te erat, et quid scriberem habebam
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Biographisches (Familie)
Datumsstempel 9.06.2022


Entstehungs- und Zielort mutmaßlich.

Hinweise zur Datierung

Jahr unsicher. Die von den Herausgebern (den Söhnen des Camerarius) vorgenommene Anordnung im Druck legt Februar 1557 nahe, es kommt aber wohl doch eher das Jahr 1558 in Frage (s. u.).

Regest

Obwohl Camerarius Gelegenheit zum Schreiben hatte und es auch etwas gab, worüber er schreiben konnte, habe er es nicht für nötig gehalten, einen wortreichen Brief zu verfassen, da ja sein Sohn (Joachim II. oder Philipp Camerarius?) das Schreiben überbringen werde.

(Zum Folgenden s. Anm.:) Camerarius habe alles versucht, damit seine Tochter (Magdalena Camerarius?) in Baumgartners Stadt (Nürnberg) bleiben konnte, und es hätten sich auch einige Gelegenheiten gezeigt und er habe auch Gott darum gebeten, dass sein Wille geschehe. Wie Baumgartner wisse, sei Camerarius in seiner Erwartung enttäuscht worden. In der Zwischenzeit werde um sie gefreit und Camerarius werde schon beinahe neun ganze Monate von dem Freier (Johann Hommel?) bedrängt. Aber Camerarius' Sohn werde dies Baumgartner genauer erklären. Die Dinge, die sich andere (Schwiegereltern) wünschten, seien Camerarius nicht wichtig und lägen ihm nicht am Herzen. Andere Dinge, die die anderen für unwichtig erachteten, seien ihm wichtiger. Camerarius habe sich aber nicht länger dem Willen des Freiers widersetzen können und ihm deshalb seinen Sohn als Begleiter mitgeschickt, damit er eine Gelegenheit habe, Camerarius' Tochter zu sehen.

Camerarius habe ihm dies mitteilen wollen. Zusicherung seiner umfassenden Unterstützungsbereitschaft. Lebewohl.

(Manuel Huth)

Anmerkungen

Anscheinend versuchte Camerarius, seine Tochter vor den Werbeversuchen eines Freiers zu schützen, indem er sie eine Zeit lang in Nürnberg behielt (vgl. dazu MBW – Regesten online, Nr. 8004.4 u. 8008.1 u. Camerarius an Baumgartner d.Ä., 23.12.1556). Der Freier könnte Johann Hommel sein, der am 14.06.1558 Magdalena Camerarius geheiratet hat. Durch seine Dienste für Kurfürst August hatte er eine größere Nähe zum Dresdner Hof, was Camerarius offensichtlich für einen Ehepartner seiner Tochter nicht zusagte (vgl. den Brief vom 18. 5. 1558 von Camerarius an Stigel). Hommel war bereits einmal verheiratet gewesen. Seine Ehe wurde nach dem 25. Juli 1556 geschieden (vgl. S. 297 in der von Woitkowitz 2008, S. 75 Anm. 59 genannten Quelle). Camerarius schreibt, dass jemand fast 9 Monate um seine Tochter werbe. Vermutlich wird Hommel nicht gleich nach der Scheidung bei Camerarius mit der Werbung um dessen Tochter begonnen haben. Der 8. Februar 1557 ist in jedem Fall noch keine 9 Monate nach der Scheidung von seiner Frau. Damit müsste man den Brief besser in das Jahr 1558 datieren. Dafür spricht auch ein Satz aus einem in der Leipziger Universitätsbibliothek befindlichen Brief vom 12. November (1557) von Camerarius aus Nürnberg an seinen Schwiegersohn Esrom Rüdinger (Ms 0332 fol. 28; Datum: pr. Id. IXbr.): S D. Cognoui ex literis ad meam filiam a matre scriptis tuam domum istic grauiter esse afflictam, morbo praesertim correpta filia mea. Ea res meas curas auxit. Mit dieser im Herbst 1557 in Nürnberg lebenden Tochter, an die die Mutter aus Leipzig geschrieben hatte, kann nur Magdalena Camerarius gemeint sein. Dazu passt dann auch der Brief vom 19.01.1558 von Camerarius an Hommel, worin dieser aufgefordet wird, selbst zu Magdalena Camerarius zu reisen. Dass wohl nur die Söhne Joachim Camerarius II. oder Philipp als Reisebegleiter in Frage kommen, ergibt sich aus Folgendem: Hubert Languet war am 20.12.1557 in Leipzig (vgl. MBW – Regesten online, Nr. 8456). In seinem Brief vom 01.01.1558 aus Wittenberg an Joachim Camerarius II. lässt er nur Philipp grüßen, nicht Johannes. Also waren um den Jahreswechsel von den älteren Söhnen wohl nur Joachim und Philipp in Leipzig, nicht aber Johannes, der seit 1557 in Diensten von Pfalzgraf Wolfgang von Zweibrücken stand. (Hinweise von Torsten Woitkowitz)