Camerarius an Stiebar, 1530

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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 Briefdatum
Camerarius an Stiebar, 05.03.15355 März 1535 JL
Camerarius an Stiebar, 03.11.15263 November 1534 JL
Camerarius an Stiebar, 13.10.1534 (?)13 Oktober 1534 JL
 Briefdatum
Camerarius an Stiebar, 1530September 1535 JL
 Briefdatum
Camerarius an Stiebar, 19.09.153519 September 1535 JL
Camerarius an Stiebar, 24.09.153524 September 1535 JL
Camerarius an Stiebar, 16.10.153516 Oktober 1535 JL
Werksigle OCEp 0988
Zitation Camerarius an Stiebar, 1530, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (29.06.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0988
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 123-125
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Daniel Stiebar von Rabeneck
Datum
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum Im Druck: 1530 (s. Anm. zur Datierung)
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende 1535-09
Sprache Latein
Entstehungsort Nürnberg
Zielort Würzburg
Gedicht? nein
Incipit Veni Norimbergam
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Biographisches (Krankheit); Biographisches (Familie); Briefe/Empfehlungsschreiben
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen MH an US:
  • S. 124, 8. Zeile von unten: ...desperavi istic me... Warum istic?

VG, 29.06.22: Εἰρηναῖος könnte Matthäus Irenäus sein. Der praefectus ist hier nicht Christoph von Karlowitz. TW schlägt Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1497-1536) oder Hans von Seckendorff vor (zwei noch unbearbeitete Mails).

VG, 5.10.22:

  • TW schlägt Umdatierung auf 1535 vor. Als Begründung liefert er die ähnliche Thematik zu OCEp 0446 (der Urheber des Streits sei jeweils derselbe).
  • Hieronymus C. war von 1527 bis 1535 in Haft bzw. Hausarrest in Bamberg. Die Aussage, er sei in Nürnberg nicht anzutreffen gewesen, deutet also daraufhin, dass der Brief erst 1535 oder später geschrieben wurde. Das muss noch noch in Kolde 1911 überprüfen.
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH; Benutzer:VG
Gegengelesen von Benutzer:JS; Benutzer:VG
Datumsstempel 29.06.2023
Werksigle OCEp 0988
Zitation Camerarius an Stiebar, 1530, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (29.06.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0988
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 123-125
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Daniel Stiebar von Rabeneck
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum Im Druck: 1530 (s. Anm. zur Datierung)
Unscharfes Datum Ende 1535-09
Sprache Latein
Entstehungsort Nürnberg
Zielort Würzburg
Gedicht? nein
Incipit Veni Norimbergam
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Biographisches (Krankheit); Biographisches (Familie); Briefe/Empfehlungsschreiben
Datumsstempel 29.06.2023


Entstehungs- und Zielort mutmaßlich.

Anmerkungen zur Datierung

Die Datierung auf 1530 ist aus folgenden Gründen nicht zu halten:

  • Erst im Juli 1535 kam Hieronymus aus dem Hausarrest frei (vgl. Kolde 1911 und MBW - Regesten online, Nr. 1594.1).
  • Der Grundstückskauf wird in den Jahren 1535 bis 1537 thematisiert (vgl. OCEp 1010 und OCEp 1009).
  • Sebald Münsterer war im Sommer 1535 bei C. in Nürnberg (vgl. MBW - Regesten online, Nr. 1575.1).
  • Der dem Brief vorangegangene Aufenthalt in Würzburg erfolgte möglicherweise auf dem Rückweg von Tübingen, wo C. im Juni und Juli 1535 zu Berufungsverhandlungen weilte.

Regest

Camerarius habe bei seiner Ankunft in Nürnberg seinen Bruder (Hieronymus) nicht vorgefunden, dieser habe wohl an der Ankunft des Camerarius gezweifelt. Camerarius fürchte, dass es zu diesem Zeitpunkt schwierig und vielleicht gefährlich sei, zu seinem Bruder zu reisen. Sein Gebrechen nämlich erfordere Ruhe. Nun seien die Pläne zunichte, die Camerarius mit seinem Bruder verfolgen wollte und über die er Stiebar informiert hätte. Aber er werde Stiebar baldmöglichst umfassend davon in Kenntnis setzen. In der Zwischenzeit solle Stiebar sich um den Kauf kümmern und diesen auch tätigen. Mit Erwerb dieses Grundstücks werde Camerarius hoffentlich eine solide Anlagemöglichkeit für sein Vermögen haben. Deswegen glaube er, dürfe er sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen. Aber Stiebar solle das tun, was ihm am Nützlichsten scheine.

(Der Rechtsprofessor Sebald) Münsterer sei zu Camerarius (nach Nürnberg) gekommen und biete Stiebar großzügig seine Dienste an. Wenn es Stiebar für sinnvoll halte, möge er diesen Mann also auf die Probe stellen (vielleicht im Zusammenhang mit dem geplanten Hauskauf). Dieser Mann, der Camerarius vielleicht aus Freundschaft (aus der Zeit des Leipziger Studiums) als Verwandten (affinis) begrüßt hatte, scheint nicht untüchtig zu sein.

Auf dem Weg (von Würzburg nach Nürnberg) habe Camerarius einen Abstecher zu Εἰρηναῖος (unbekannt) gemacht und von ihm vieles Unerfreuliche erfahren können, auch wenn es keine wirklichen Neuigkeiten waren. Mit ihm habe er über seinen praefectus (unbekannt) kein unschickliches Gespräch geführt. Camerarius habe den praefectus wegen seiner Tugenden gelobt, freilich nachdem Εἰρηναῖος vorher schon gesagt hatte, er habe gehört, dass er ein guter und gebildeter Mann sei. Camerarius habe geradezu den Eindruck gewonnen, dass Εἰρηναῖος dem praefectus gar nicht abgeneigt sei. Man müsse ihn also gar nicht fürchten, wenn man ihn nicht reize. Sollte es aber dennoch zu einem Problem kommen, werde Camerarius, so Stiebar dies wolle, Briefe schreiben, sich gleichsam an Ort und Stelle verfügen und nach Kräften bemühen, dass keine Streitereien oder gar Kriege ausbrächen.

Camerarius habe dem jungen Briefboten aufgetragen, dies Stiebar mitzuteilen und um einen Brief zu bitten, wenn er zurück nach Nürnberg reise. Stiebar möge ihm einen Antwortbrief überreichen und Camerarius über die wichtigsten Ereignisse informieren.

Wegen Stiebar seien sie gut in Ochsenfurt aufgenommen worden. Ansonsten habe Camerarius nichts zu schreiben. Auch hätte er nicht daran gezweifelt, zu den Seinen zurückzukehren, sondern den Diener Stiebars nur für ungewisse Fälle bei sich behalten wollen.

Wie er es bereits schon persönlich getan habe, ermutige Camerarius Stiebar, sich zum Ruhme für das Wohl des Staates und der Kirche einzusetzen. Aufgrund ihrer innigen Freundschaft müsse er sich Stiebar nicht anempfehlen, denn nach Martial begehe derjenige einen Fehler, der sich den Seinen empfehlen zu müssen glaube (Mart. 3, 5, 12).

Aber Stiebar möge ihn dem praefectus empfehlen, dem Camerarius selbst schreiben werde, wenn er etwas mehr Zeit habe. Camerarius habe eigentlich nur wenig schreiben wollen, aber er könne die Briefe an Stiebar niemals schnell beenden. Lebewohl, am vierten Tag nach dem Aufbruch bei Stiebar.

(Manuel Huth)

Literatur und weiterführende Links