Hessus an Camerarius, 15XX bm
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 0057 |
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Zitation | Hessus an Camerarius, 15XX bm, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (09.03.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0057 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, De Helio Eobano Hesso, 1553 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. H1r/v |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Helius Eobanus Hessus |
Empfänger | Joachim Camerarius I. |
Datum | |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | o.D. |
Unscharfes Datum Beginn | 1527 |
Unscharfes Datum Ende | 1528 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Nürnberg |
Zielort | Nürnberg |
Gedicht? | nein |
Incipit | Instar libelli mihi est tuum epistolium |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Einladung |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | VG, 17.11.22: Erwähnung von Opsopoeus und Theokrit, daher auf die Nürnberger Zeit (1526-1533) zu datieren. Auch Homer ist erwähnt: zu diesem fertigte H. ebenfalls eine Übers. an.
Umbenennen in "Hessus an Camerarius, 1527-1528"? |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH; Benutzer:VG |
Gegengelesen von | |
Datumsstempel | 9.03.2023 |
Werksigle | OCEp 0057 |
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Zitation | Hessus an Camerarius, 15XX bm, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (09.03.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0057 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, De Helio Eobano Hesso, 1553 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. H1r/v |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Helius Eobanus Hessus |
Empfänger | Joachim Camerarius I. |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | o.D. |
Unscharfes Datum Beginn | 1527 |
Unscharfes Datum Ende | 1528 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Nürnberg |
Zielort | Nürnberg |
Gedicht? | nein |
Incipit | Instar libelli mihi est tuum epistolium |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Einladung |
Datumsstempel | 9.03.2023 |
Entstehungs- und Zielort erschlossen
Inhaltsverzeichnis
Hinweise zur Datierung
Zur Zeit des Briefes scheint Opsopoeus noch in Nürnberg gewesen zu sein. Seine Homerübersetzung erfolgte 1527. Da er 1528 Rektor in Ansbach wurde, ist der Brief wahrscheinlich 1527 oder 1528 entstanden.
Regest
Dank für Camerarius’ Brief. Er werde Hessus dazu anspornen, sein neulich begonnenes Unterfangen weiter zu verfolgen. Aber Camerarius solle nicht glauben, dass er damit schon gleichsam seine Pflicht bei der Beurteilung von Hessus‘ Studien erfüllt habe. Denn auch wenn Camerarius nun anderweitigen Verpflichtungen nachkommen müsse, [unklar:] werde sich Hessus trotzdem üben, wenn auch nicht ganz zur Unzeit, (ironisch:) damit Camerarius erkenne, dass er einen Fehler gemacht habe, als er sich einen solchen Freund (wie Hessus) ausgesucht habe. Aber davon ein anderes Mal. Wozu sollte er auch mehr schreiben. Camerarius kenne ihn doch in- und auswendig.
Damit Camerarius heute Abend nicht untätig sei, schicke Hessus ihm (die Briefe) eines zweitägigen Streits zwischen ihm und (Vinzenz) Opsopoeus wegen Homer (s. Anm. 1). Es sei aber ein freundlicher Streit gewesen und man könne über ihn lachen. Warum aber sage Hessus „wegen Homer“? Hessus schicke [anbei] den Brief, den er selbst zuerst (an Oposopoeus) geschrieben habe - er habe nämlich, was er sonst nicht tue, eine Abschrift behalten (s. Anm. 2) -, sowie die von Opsopoeus verfasste Antwort und den kurzen Brief, den er selbst bald zurückschicken wolle. Unklar: Hessus wolle ihn nicht zu sehr provozieren, aber er er werde ihn leicht besänftigen können. Was er zu Camerarius sage, sage er (gleichsam) zu sich selbst, und deswegen habe er (in seinem Brief an Opospous(?)) geschrieben, dass niemand außer ihm wisse, was er geschrieben hatte, und das was damals (wahr) war, sei auch nun noch auch wahr. Er könne es nicht ertragen, dass Camerarius nicht wisse, was er getan habe, zumal er doch zu Camerarius geschrieben hatte, dass er ihn vorher um Rat fragen wolle, wenn es möglich sei. Für Camerarius’ unsterbliche Dienste gegenüber Hessus erhalte er nun (anbei) einen Bericht, den Hessus am Vortag verfasst hatte. Camerarius könne den Bericht einstweilen an diesem Abend wie einen Hofnarr verwenden. Einladung für den kommenden Tag.
Es habe an den Umständen gelegen, dass Hessus den Brief, den er noch schicken müsse, noch nicht geschickt habe, weil er keinen Burschen (zum Überbringen des Briefes) hatte, damit Camerarius ihn vorher lesen konnte. Doch genug davon. Wegen Theokrit habe Hessus schon an Camerarius geschrieben. Camerarius möge für Hessus beten, denn Hessus sei ziemlich zuversichtlich gewesen, und je weiter er mit seinem Studium fortschreite, desto mehr wage er.
Camerarius solle den versiegelten Brief öffnen. Lebewohl.
(Manuel Huth)
Anmerkungen
- Anm. 1: Möglicherweise geht es um die von Opsopoeus verfasste Homerübersetzung Opsopoeus, Homeri Iliados libri II, 1527.
- Anm. 2: "er habe nämlich, was er sonst nicht tue, eine Abschrift behalten": Die Praxis, keine Abschrift zu behalten, beschreibt Hessus auch im Widmungsbrief an Justus Jonas vom März 1533, Hessus, Sylvae, 1535, Bl. HH5v.
Literatur und weiterführende Links
- Krause 1879, Bd. II, S. 96