Camerarius an Stigel, 07.08.1553

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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 Briefdatum
Stigel an Camerarius, 19.09.155219 September 1552 JL
Camerarius an Stigel, nach dem 19.09.155119 September 1552 JL
Camerarius an Stigel, spätestens 15571 September 1552 JL
 Briefdatum
Camerarius an Stigel, 07.08.15537 August 1553 JL
 Briefdatum
Camerarius an Stigel, Dezember 1553?Dezember 1553 JL
Camerarius an Stigel, 11.01.15XX11 Januar 1555 JL
Stigel an Camerarius, 14.01.155514 Januar 1555 JL
Werksigle OCEp 0795
Zitation Camerarius an Stigel, 07.08.1553, bearbeitet von Manuel Huth (24.02.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0795
Besitzende Institution Gotha, FB
Signatur, Blatt/Seite Chart. B 28, Bl. 197rv (172rv)
Ausreifungsgrad Abschrift
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1583
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 426-427
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen Göttling 1858, S. 61, Nr. 5
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Johann Stigel
Datum 1553-08-07
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum Datum in der Abschrift: VI. Id. VIlis; im Erstdruck: 7. Id. VILis (dieses Datum wird hier übernommen); bei Göttling: VI. Id. Quinct. (jeweils o.J.)
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Nunc vero necesse est te facere id
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Werkgenese; Biographisches (Rezeption); Briefe/Parallelüberlieferung
Handschrift nicht gesehen
Bearbeitungsstand validiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH
Gegengelesen von Benutzer:JS; Benutzer:US
Datumsstempel 24.02.2023
Werksigle OCEp 0795
Zitation Camerarius an Stigel, 07.08.1553, bearbeitet von Manuel Huth (24.02.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0795
Besitzende Institution Gotha, FB
Signatur, Blatt/Seite Chart. B 28, Bl. 197rv (172rv)
Ausreifungsgrad Abschrift
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1583
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 426-427
Sonstige Editionen Göttling 1858, S. 61, Nr. 5
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Johann Stigel
Datum 1553-08-07
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum Datum in der Abschrift: VI. Id. VIlis; im Erstdruck: 7. Id. VILis (dieses Datum wird hier übernommen); bei Göttling: VI. Id. Quinct. (jeweils o.J.)
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Nunc vero necesse est te facere id
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Werkgenese; Biographisches (Rezeption); Briefe/Parallelüberlieferung
Datumsstempel 24.02.2023


Hinweise zur Datierung

Das Jahr ergibt sich aus der Erwähnung des Todes von Moritz von Sachsen und der Grabrede des Camerarius (Camerarius, Oratio habita ad funus principis Mauricii, 1553). Das genaue Tagesdatum ist nicht bestimmbar, solange die Vorlage der Gothaer Abschrift nicht gesichert ist (es könnte sich um das Original, aber auch um den Erstdruck handeln).

Regest

Stigel müsse nun das tun, worum ihn Camerarius neulich gebeten hatte (unklar), da es nicht möglich sei, den Plan Stigels zu verfolgen, es sei denn, Stigel wolle ihn im Stich lassen, was Camerarius nicht glaube. Der Plan Stigels habe sich (indes) nicht von dem des Camerarius unterschieden. Camerarius hatte nämlich (mit der Publikation) jenes Werkes keine Anerkennung für seine Begabung gesucht, sondern lediglich eine Pflicht erfüllt. Aber er hätte sich, wie er glaubte, nicht mit Recht der Forderung derjenigen widersetzen können, deren Autorität einiges Gewicht bei ihm habe. Wenn er sich nicht irre, habe er die Sache dermaßen gemäßigt dargestellt, dass sich niemand über seinen Willen und seine gute Absicht beklagen könne, es sei denn, er wollte die Schriften des Camerarius schlecht und böswillig auslegen. Den (im Kampf) für eine sehr gute Sache gefallenen Fürsten (Moritz von Sachsen) habe Camerarius rühmen wollen, er verdanke ihm ja seine Stellung (an der Universität Leipzig). Camerarius habe dabei niemanden geschmäht. Das Unglück der Heimat habe er beklagt und seinen Schmerz bekannt. Alles Weitere überlasse er Gott. Dass Stigel fürchtete, Camerarius werde ihn durch die Edition (der Rede) in Gefahr bringen, war Camerarius gar nicht in den Sinn gekommen. Einem ähnlichen Irrtum sei Stigel ja bereits im Hinblick auf die Gerüchte (unklar) erlegen. Doch dazu mehr im persönlichen Gespräch. Camerarius bitte Christus, dass er die Herzen der Menschen der wahren Frömmigkeit zuführe.

(Der Hintergrund des folgenden Abschnittes ist unklar. Er wurde daher fast wortgetreu wiedergegeben:) Was Stigel über jene Nymphe schreibe, scheine Camerarius ein unwürdiges Schicksal zu sein. Es stimme ihn traurig, wenn er darüber nachdenke, und er versuche, die ganze Angelegenheit Gott zu überlassen. Stigel kenne ja die schrecklichen Beispiele derjenigen, die sich grausam gegen die Musen oder Nymphen zeigten. Folgendes Zitat mahne: Nichts sei stärker als die Notwendigkeit, deren Kraft nach Euripides sogar das Eisen der Chalyber bezwinge (Euripides, Alkestis, 980 f.). Camerarius werde dies nicht erörtern. Dass man das verwüste, was man liebe, was sei das denn, wenn nicht Wahnsinn? Die bewohnte Welt sei ein großer Schatz. Wenn sie ohne Menschen wäre, dann entbehrte sie auch alles Guten. Aber man müsse sich dem Notwendigen fügen.

Lebewohl.

(Manuel Huth)

Dokumentation

http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-3422574 (m. falschem Datum "13.8.")

Schneider 2002, S. 332 (Katalogisat m. falschem Datum "13.8.")