Camerarius an Stiebar, 25.09.1527
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Werksigle | OCEp 0977 |
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Zitation | Camerarius an Stiebar, 25.09.1527, bearbeitet von Manuel Huth (02.06.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0977 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 113-115 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Daniel Stiebar von Rabeneck |
Datum | 1527/09/25 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | 7. Cal. IIXbr. |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Remitto tibi quia iussisti |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Biographisches (Finanzielles) |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | An US: Zweiter Absatz ("Camerarius habe...") und letzter Absatz nach deinen Vorgaben angepasst und mit weiteren Angaben verrehen, bitte nochmal ansehen. |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH |
Gegengelesen von | Benutzer:JS |
Datumsstempel | 2.06.2019 |
Werksigle | OCEp 0977 |
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Zitation | Camerarius an Stiebar, 25.09.1527, bearbeitet von Manuel Huth (02.06.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0977 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1595 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 113-115 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Daniel Stiebar von Rabeneck |
Datum | 1527/09/25 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | 7. Cal. IIXbr. |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Remitto tibi quia iussisti |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Biographisches (Finanzielles) |
Datumsstempel | 2.06.2019 |
Regest
Da Stiebar zur Eile gedrängt habe, schicke Camerarius diesen Brief mit dem Boten (unbekannt) an Stiebar zurück.
Camerarius habe eine Antwort auf jenen Brief (eines Kritikers (unbekannt) seiner Schriften; s. Anm.) verfasst, welcher ihn gar nicht beunruhigt habe, sondern vielmehr bei der Lektüre zum Lachen gereizt habe. Stiebar nenne ihn "sardonisch", Camerarius dagegen finde ihn eher freimütig und frech. Warum nur müsse ihm dieser Mann mit unverdientem Hass begegnen und verberge ihn nicht wenigstens? Dass er einige Schriften des Camerarius tadle, sei freilich betrüblich, aber darüber trösteten Camerarius leicht die positiven Urteile anderer hinweg, die seine Schriften gegen jene Verdammung stützten. Tatsächlich sei das Verhalten dieses Mannes ganz und gar unaufrichtig, den Namen des Camerarius zu tadeln, obwohl er ihn niemals zuvor erwähnt habe. Aber er solle wohl leben! Stiebar möge diese Verteidigung aufnehmen und Camerarius auf die beschriebene Weise vertreten. Außerdem werde Camerarius durch (das beiliegende Schreiben?) seine Aufrichtigkeit und Treue bezeugen. Sicherlich werde Stiebar damit zufrieden sein.
Es folgen Neckereien: Auf Stiebars Äußerung, er wolle Camerarius (treffen und persönlich) mit ihm reden, sei Folgendes zu entgegnen: Niemals werde Camerarius ihm zugestehen, dass er dies mehr wolle als Camerarius! Aber wenn Stiebar tatsächlich so versessen darauf sei, Camerarius zu treffen, warum habe er dann jüngst die Gelegenheit nicht genutzt, als er sich in der Nähe befand? Freilich klage ihn Camerarius nicht an, denn er wisse ja nicht, was Stiebar zurückgehalten habe, aber vermutlich wird es schon etwas Bedeutendes gewesen sein.
Camerarius werde hier (in Nürnberg) durch einige Sorgen von seinen Studien abgehalten und seiner Natur entfremdet. Nun sei es auch wieder Zeit, die Anlagezahlung zu leisten. Sie werde nach dem 1.11. von der Familie des Camerarius an Stiebars Angehörige gezahlt. Hoffentlich wolle Stiebar das Geld annehmen und hoffentlich könne er für sich und Camerarius einen Vorteil erwirtschaften. Stiebar möge es sich gut überlegen, denn es berge viele Risiken für ihn. Aber wenn Stiebar das Geld zu den üblichen Konditionen annehmen wolle, werde kein anderer es bekommen, außer Stiebar. Auch wenn es sich nur um eine geringe Summe handle, so wolle Camerarius sie doch nicht in Waren anlegen, auch wenn einige ihn dazu überreden wollten und einen größeren Gewinn in Aussicht stellten. Aber Camerarius widerstrebten solche Geschäfte und er bleibe beharrlich, auch wenn das für ihn einen finanziellen Verlust bedeute.
Der Gast (Unbekannt), den Camerarius zu Stiebar geschickt hatte, richte Stiebar in einem an Camerarius geschickten Brief seinen Dank aus. Stiebar möge es gleichmütig ertragen, dass Camerarius ihn mit (der Vermittlung) dieses Besuchers zur Last gefallen sei.
Er habe (das beiliegende Schreiben an seinen Kritiker) mit dem 6.10. unterschrieben (s. Anm.), denn vorher werde Stiebar es vermutlich nicht absenden können. Sollte Stiebar es erst danach absenden, werde dadurch auch kein Schaden entstehen und er solle einfach den Tag ändern (s. Anm.). Camerarius erinnere sich auch jetzt noch, dass es ihn wunderte, was jener Mann über Hesiod schreibe, nämlich dass es Hesiod nicht reue, Falsches und Erfundenes zu schreiben. Und auch Camerarius selbst wisse nicht, was bei jenem Mann noch fehle, damit er diese Aussage erfülle. Camerarius werde die (künftigen) Briefe (Stiebars) treu verwahren und ggf. zurückschicken, falls dieser es wolle.
(Manuel Huth)
Anmerkungen
- "Camerarius habe eine Antwort auf jenen Brief": Es ist unklar, auf welchen Kritiker und welche eigenen Schriften sich Camerarius bezieht. Erasmus von Rotterdam hatte Camerarius zwar getadelt, vgl. Übersicht zum Briefwechsel mit Erasmus, aber dies tat er erst im Jahr 1532.
- "Er habe (das beiliegende Schreiben an seinen Kritiker) mit dem 6.10. unterschrieben": Bisher ist kein gedruckter oder handschriftlicher Brief bekannt, auf den sich Camerarius beziehen könnte.
- "Sollte Stiebar es erst danach absenden, werde dadurch auch kein Schaden entstehen und er solle einfach den Tag ändern (s. Anm.)": Evtl. auch so zu verstehen: Sollte Stiebar erst danach seine Schulden bezahlen können, werde dadurch auch kein Schaden entstehen, und er solle einfach den Tag ändern.
Literatur und weiterführende Links
- Mayer 1952, S. 487.