Camerarius an Mylius, 1535-1540
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||
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kein passender Brief gefunden |
Werksigle | OCEp 0585 |
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Zitation | Camerarius an Mylius, 1535-1540, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (27.07.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0585 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 170-171 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Johann Mylius |
Datum | |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | ermitteltes Datum: zwischen August 1535 und 27.02.1540 (im Druck o.D.); s. Hinweise zur Datierung |
Unscharfes Datum Beginn | 1535-08 |
Unscharfes Datum Ende | 1540-02-27 |
Sprache | Latein;Griechisch |
Entstehungsort | Tübingen |
Zielort | Nürnberg |
Gedicht? | nein |
Incipit | Mirari me putas tantum impensum in apparatus |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Universität (Tübingen); Biographisches (Finanzielles) |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | validiert |
Notizen | [[Notizen::VG (Diskussion) 16:21, 30. Mär. 2023 (CEST) Datierung auf September 1535?
Für Glaukias schlägt TW Friedrich von Brandenburg-Ansbach vor, allerdings mit Fragezeichen und ohne Belege.]] |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH; Benutzer:VG |
Gegengelesen von | Benutzer:US |
Datumsstempel | 27.07.2023 |
Werksigle | OCEp 0585 |
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Zitation | Camerarius an Mylius, 1535-1540, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (27.07.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0585 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 170-171 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Johann Mylius |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | ermitteltes Datum: zwischen August 1535 und 27.02.1540 (im Druck o.D.); s. Hinweise zur Datierung |
Unscharfes Datum Beginn | 1535-08 |
Unscharfes Datum Ende | 1540-02-27 |
Sprache | Latein;Griechisch |
Entstehungsort | Tübingen |
Zielort | Nürnberg |
Gedicht? | nein |
Incipit | Mirari me putas tantum impensum in apparatus |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Universität (Tübingen); Biographisches (Finanzielles) |
Datumsstempel | 27.07.2023 |
Entstehungs- und Zielort mutmaßlich
Hinweise zur Datierung
Aufgrund der Erwähnung Ulrichs von Württemberg und des Inhaltes in die Tübinger Zeit zu datieren.
- Terminus post quem: Umzug des Camerarius nach Tübingen im August 1535.
- Terminus ante quem: Tod des Mylius am 27.2.1540.
- Die Erwählung C.' in den Senat (30.6.1535) deutet auf die erste Zeit nach seiner Ankunft in Tübingen hin. Es geht hier wohl nicht um seinen Antrittsbesuch Ende Juni, sondern seinen tatsächlichen Dienstantritt im Herbst.
- Herzog Ulrich war vom 18.7.1535 bis zum 7.9.1535 in Wien. Insofern kann der Brief Mitte September entstanden sein. Vielleicht wurde er gemeinsam mit OCEp 1003 nach Nürnberg geschickt. Über die Jagdleidenschaft des Landesherrn berichtet C. auch in Camerarius an Stiebar, 24.09.1535.
(Auskunft von Torsten Woitkowitz, Leipzig)
Regest
Mylius glaube vielleicht, Camerarius werde sich über die Höhe der (finanziellen) Mittel für die Schulen wundern (es dürften das Egidiengymnasium und die Universität (Tübingen) gemeint sein). Tatsächlich habe er sich aber überhaupt nicht gewundert, denn man dürfe sich nicht wundern, wenn in diesen Zeiten irgendetwas verkehrt laufe.
Camerarius würde Mylius dafür beglückwünschen, dass der benachbarte Fürst (wohl Georg von Brandenburg) ein so gutes Verhältnis zur Stadt (Nürnberg) habe, wenn er darauf hoffen könne, dass das Verhältnis von Dauer sei. Aber vermutlich gehe das Camerarius nichts an. Dass der von Michael (Roting) als Glaukias bezeichnete Mann (s. Anm.) bei vielen Menschen als schlecht verrufen sei, wisse er zwar, aber er kenne den Grund dafür nicht. Der Mann führe nämlich ein ehrenhaftes Leben, sei von friedlichem Charakter und hervorragender Bildung. Camerarius habe kein bisschen Schlechtigkeit an ihm erkennen können.
Camerarius sei bereits auf Drängen des Fürsten (Ulrich von Württemberg) zum Mitglied des Senats (senatus scolasticus) gewählt und berufen worden. Überhaupt müsse man endlich etwas tun. Dann werde es auch gut werden. Andernfalls werde man zumindest ehrenvolle Absichten haben und Gottes Willen ertragen. Wenn man einen kleinen Fortschritt erreicht habe, werde es Camerarius veröffentlichen müssen (nicht identifizierter Druck). In der Vorrede zu diesem Werk (vgl. OCEp 1468) werde er Mylius ansprechen. Er wolle nämlich nicht undankbar erscheinen.
Er wisse nicht, warum er so viel Griechisches in diesen Brief schreibe. Aber Mylius müsse ja deswegen nicht gleich zu den Büchern (gemeint sind Griechischlexika) greifen, denn er habe ja seinen (Griechisch-)Lehrer Michael (Roting).
Der Fürst sei auf der Jagd und ersteche Eber, die meisten mehr als fünf Talente schwer. In diesen Freuden finde er Frieden und betäube seine Sorgen und Ängste.
Sonst habe Camerarius nichts zu schreiben.
Lebewohl.
(Manuel Huth)
Anmerkungen
- Glaukias: von ihm ist auch in einem Brief des Camerarius an Opsopoeus aus der gleichen Zeit die Rede. Die Person konnte bislang nicht identifiziert werden. [1] Vielleicht handelt es sich um Friedrich von Brandenburg-Ansbach. (Hinweis von Torsten Woitkowitz, Leipzig)
- ↑ Vgl. auch Schiller 1875, S. 27.