Camerarius an Crispus, 15XX
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||
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kein passender Brief gefunden |
Werksigle | OCEp 0459 |
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Zitation | Camerarius an Crispus, 15XX, bearbeitet von Manuel Huth und Alexander Hubert (18.07.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0459 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae doctorum, 1568 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. V3r-V4v |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Leonhard Crispinus |
Datum | |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | o.D. |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | 1568 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | ja |
Incipit | Carminis Aufidii autorem laudare suetus |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Briefe/Briefgedichte |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | unkorrigiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH; Benutzer:HIWI |
Gegengelesen von | Benutzer:VG |
Datumsstempel | 18.07.2023 |
Werksigle | OCEp 0459 |
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Zitation | Camerarius an Crispus, 15XX, bearbeitet von Manuel Huth und Alexander Hubert (18.07.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0459 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae doctorum, 1568 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. V3r-V4v |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Leonhard Crispinus |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | o.D. |
Unscharfes Datum Ende | 1568 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | ja |
Incipit | Carminis Aufidii autorem laudare suetus |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Briefe/Briefgedichte |
Datumsstempel | 18.07.2023 |
Regest
Briefgedicht in 82 Hexametern.
Wenn er den Autor des aufidischen Lieds (carminis Aufidii autorem) lobe, stimme Crispinus nur in Teilen mit Camerarius überein. Denn gelehrt und wortgewandt sei dieser Autor gewiss, doch entreiße er der Natur das Gute und Gerecht und sage, subjektive Meinung (opinio) habe die Gesetze der Menschen aufgestellt, mit dem Nutzen als Maßstab, und das sei Camerarius nicht eingängig, der sich mit Sokrates und der Akademie beschäftigt habe.
Doch man wolle sich einmal näher mit Flaccus' Lehre befassen, zusammengeschmolzen aus Epikurs Atomen. Der Nutzen sei, so heiße es dort, Mutter der Gerechtigkeit und aus Angst vor dem Unrechten seien Gesetze erfunden worden. Denn von sich aus sei Recht von Unrecht nicht zu unterscheiden. Es sei also je nach Sichtweise alles gerecht oder ungerecht. Wie auch nicht, könnte man zur Verteidigung sagen, wo es nach Zeiten und Orten so viele unterschiedliche und widersprüchliche Gesetze gebe. Gültig sei, was Zeit und Ort gutheißen.
Doch wer solches sage, erkläre wohl auch die Tugend als das Gegenteil des Lasters und das Richtige als das des Falschen. Bloß weil im Wald viele krumme und faule Stämme liegen, gebe es doch trotzdem gerade und grüne Bäume, und bloß weil eine Krankheit in der Welt sei, sei doch nicht die ganze Welt krank. Die Angelegenheit werde hier verdreht und das Urteil getäuscht.
Frage man also nach der Wahrheit, dem Rechten, dem Lobenswerten, dem Ehrenhaften. Dies existiere von sich aus, unveränderlich, und weiche nie vom rechten Weg ab; eher gehe die Welt unter. Dies also wolle man suche und pflegen, und nicht das Gegenteil, das schändlich und falsch sei. Ein rechter Winkel bleibe ein rechter Winkel, auch wenn es spitze und stumpfe ebenso gebe, und daran ändere die Meinung keines Menschen etwas. So stütze auch das Recht sich selbst und sei unbeweglich, ausgerichtet am Göttlichen. Und auch wenn Edikte und Gesetze sich ändern, tue es die Gerechtigkeit dennoch nicht. Was andere Völker und Menschen für recht und billig halten, betreffe ihn nicht; er kümmere sich nur um das Eine, das ewig unveränderlich sei: Das Recht, das Gute und Billige. Dieses sei schön und billig und in der Tat nützlich, sein Ursprung göttlich und alles andere in dieser Welt wertlos.
(Alexander Hubert)
Anmerkungen
Adressat mutmaßlich "Crispus".